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World of Driving GmbH – Reise-AGBs

I Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Reise-Angebote, -Vertragsabschlüsse und -Leistungen der World of Driving GmbH (ggfs. nachfolgend „wir“/“uns“ oder „Reiseveranstalter“ – mit entsprechender Anpassung des Inhalts) über unsere Webseite www.world-of-driving.com.
 

2. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit Abgabe Ihrer Bestellung stimmen Sie der Geltung zu.

 

II Anbieter und Vertragspartner

World of Driving GmbH
Lochhauser Str. 72
82178 Puchheim

Telefon: +49 1512-9423235
E-Mail: info@world-of-driving.com
Website: www.world-of-driving.com

Registergericht: Amtsgericht München, HRB 272965
Geschäftsführer: Daniel Hofmeier
UStID: DE351011965

 

III Leistungen
 

1. Die World of Driving GmbH veranstaltet begleitete Old-/Youngtimer- und Sportwagenreisen für Selbstfahrer mit gestellten Fahrzeugen, sowie für Reiseteilnehmer mit eigenem Old-/Youngtimer oder Sportwagen. Der Umfang der Leistungen ist in der Reisebeschreibung oder dem individualisierten Angebot beschrieben.
 

2. Die von der World of Driving GmbH gestellten Fahrzeuge sind versichert (mit Selbstbeteiligung, die im Schadensfall durch den Kunden/Mieter zu bezahlen ist).

 

a) Die auf der Domain https://www.world-of-driving.com/oldtimervermietung angebotenen Oldtimer unterliegen den eigenständigen Mietbedingungen, welche bei Anmietung durch den Mieter zu bestätigen sind. Im Schadensfall ist unverzüglich die Reiseleitung zu informieren. Die Bedingungen des Versicherungsvertrages können vom Reiseteilnehmer am Sitz der World of Driving GmbH eingesehen werden.

b) Für die Porsche 911 und Porsche Spyder, die auf der Domain https://www.world-of-driving.com/porsche-touren im Zusammenhang mit entsprechenden Reisen angeboten werden, gelten ergänzend zu den nachstehenden Kapiteln folgende Regelungen:

 

  • Die Selbstbeteiligung beträgt maximal 5.000,- € je Schadensfall.

  • Vor Reisebeginn ist eine Kaution iHv. 1.000,- € zu hinterlegen. 

  • Der Kunde ist zur pfleglichen, schonenden und sachgerechten Behandlung und Benutzung der bereitgestellten Fahrzeuge verpflichtet. Nutzungshinweise und technische Regeln (z. B. das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Öl- oder Kühlwasserstand zu benutzen), sind zu beachten. Die bereitgestellten Fahrzeuge sind je nach Baujahr nicht auf dem technischen Stand von Neufahrzeugen, sondern unterliegen dem technischen Stand des Baujahrs, insbesondere im Falle von Oldtimern. Dies hat entsprechende Folgen für die Verkehrs- und Betriebssicherheit, sowie für die Anforderungen an die Behandlung und an die Art und Weise, wie die Fahrzeuge benutzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Fahrverhalten, die Behandlung sowie die sonstige Art und Weise der Nutzung dem Baujahr und den technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs anzupassen

  • Bei Verlassen des Fahrzeugs muss dieses ordnungsgemäß verschlossen werden.

  • In den Fahrzeugen darf nicht geraucht werden.

  • Für den Fahrer gilt die 0,0 Promille-Grenze (Alkohol oder andere Drogen).

  • Bei Übernahme eines Fahrzeuges ist dieses in üblicher Weise auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Einen Mangel, einen Schaden oder eine Funktionsstörung eines der überlassenen Fahrzeugs hat der Kunde unverzüglich der Reiseleitung zu melden -  auch wenn diese während der Nutzung auftreten.

  • Selbständige Reparaturen sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

  • Außen- und Innen-Reinigung sind im Reisepreis inbegriffen, bei starker Verschmutzung werden jedoch die Zusatzkosten der Beseitigung nachträglich berechnet.

  • Sollte aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Bereitstellung eines der Fahrzeuge nicht möglich sein, können wir hinsichtlich dieses Fahrzeuges bis zum Beginn des Bereitstellungszeitraumes zurücktreten. In diesem Fall steht dem Vertragspartner kein Anspruch gegen uns auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden zu.

  • Übernahme- und Rückgabeorte der Fahrzeuge sind dem jeweiligen Reise-Angebot zu entnehmen.

  • Tracking: Unsere Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen in der Regel mit einem „Tracker“ ausgestattet. Nur im Verdachtsfall oder im Falle einer berechtigten Klärung von Lage / Standort des Fahrzeugs können wir auf folgende Daten zugreifen: Datum, Uhrzeit, Position. Durch Annahme des Mietangebotes stimmt der Mieter dieser Nutzung und ggf. Speicherung dieser Fahrdaten zu. Bei einer mutwilligen Beschädigung, Beeinträchtigung oder Entfernung des Trackers durch den Mieter, wird ein entsprechender Schadensersatz erhoben.


 

3. Im Reisepreis grundsätzlich nicht eingeschlossen sind Versicherungen wie z.B. eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Auslandskrankversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Die World of Driving GmbH empfiehlt dem Reiseteilnehmer dringend, das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes zu prüfen und diesen ggf. abzuschließen.

IV Abschluss des Reisevertrags
 

1. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
 

2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
 

3. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
 

4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
 

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
 

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
 

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
 

d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
 

e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Der Reiseveranstalter behält sich generell das Recht vor, Reise-Anträge abzulehnen.

 

5. Zur Teilnahme an Youngtimerreisen berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren.
Zur Teilnahme an Oldtimerreisen berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren.
Zur Teilnahme an Sportwagenreisen berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht unter 7kg/PS (hierzu teilen Sie das Fahrzeuggewicht durch die Motorleistung).
Diese Regelungen haben nicht zum Ziel jemanden auszuschließen, im Sinne der Reisegruppe soll aber eine harmonische Zusammensetzung gewährleistet sein.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen.

6. Mit der Annahme des Reiseantrages des Bestellers durch den Reiseveranstalter wird mittels ausgefertigter Buchungsbestätigung und Ausstellung des Reisepreis-Sicherungsscheines an den Reisenden/Besteller, auf den vollen Reisepreis für alle teilnehmenden Personen eine Anzahlung von 20% pro Person fällig.
Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen vollständig zu zahlen.

Der Veranstalter stellt dem Reisenden dazu eine Rechnung aus, welche bis spätestens zum Fälligkeitstag auf das Konto des Veranstalters zu überweisen ist.

Die Restzahlung des Reisepreises ist nach erneuter Rechnungslegung des Veranstalters und gegen Aushändigung der Reiseunterlagen 30 Tage vor Reiseantritt fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto fristgerecht zu überweisen.

Erfolgt die Restzahlung dann nicht binnen einer automatischen Nachfrist von 5 Kalendertagen, so ist der Veranstalter ohne weitere Mahnung berechtigt, den Reiseveranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen und die geleistete Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn einzubehalten, sowie weitere Schadensersatzansprüche gegen Nachweis einzufordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

V Rücktritt / Stornierung

1. Tritt der Besteller von der Reise zurück – gleich aus welchem Grund – gelten nachfolgende prozentualen Beträge als nicht erstattungsfähig vereinbart bzw. sind an den Veranstalter zu zahlen:
 

  • Stornierung der Reise bis einschließlich 121 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises pro Person

  • Stornierung der Reise ab 120 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person

  • Stornierung der Reise ab 30 Tage bis Reisebeginn: 90% des Reisepreises pro Person
     

2. Das Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dagegen besteht kein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

3. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

4. Kurzfristige, organisatorisch notwendige, oder durch höhere Gewalt und/oder Streik bedingte Änderungen sind grundsätzlich möglich und begründen bei gleichwertigem Ersatz keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Nachweisliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Falle erfolgt volle Rückerstattung des bislang eingezahlten Reisepreises an den Besteller, ohne dass darüber hinaus Ersatzansprüche an den Veranstalter entstehen. Wird die Reise auf Grund einer Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes abgesagt, erfolgt Erstattung des Reisepreises auf Grundlage des deutschen Reiserechtes. 

6. Die World of Driving GmbH kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Die Kündigung des Reisevertrages kann auch durch die Reiseleitung ausgesprochen werden, diese ist insoweit von World of Driving bevollmächtigt.

 

VI Leistungsänderungen

1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von World of Driving nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

2. Die World of Driving GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn World of Driving in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, nach der Erklärung seitens World of Driving über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise, World of Driving gegenüber geltend zu machen.


 

VII Mitwirkungspflichten des Reisenden

1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, der World of Driving GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein und das Recht Schadensersatz zu verlangen entfällt.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

2. Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Besteller den Vertrag kündigen, nachdem er dem Reiseveranstalter erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der World of Driving GmbH die Abhilfe unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

3. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.

4. Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

 

VIII Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der World of Driving GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
 

(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
 

(2) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 

Das Team von World of Driving steht bei technischen Problemen an Fahrzeugen der Teilnehmer stets gerne mit Rat und Tat zur Seite, jedoch trifft am Ende immer der Kunde die Entscheidung, ob z.B. eine Weiterfahrt möglich ist oder Reparaturversuche vor Ort vorgenommen werden sollen. Womöglich daraus resultierende Schäden stehen in der Verantwortung des Reisenden.

Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche beispielsweise nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

IX Geltendmachung von Ansprüchen

 

1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651c bis f BGB hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der World of Driving GmbH gegenüber geltend zu machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

 

2. Die in XII 1. bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
 

3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber der World of Driving GmbH unter dessen Firmenanschrift erfolgen.
 

X Verantwortlichkeit des Reisenden für Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
 

1. Die World of Driving GmbH informiert an der Reise teilnehmende Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.
 

2. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
 

3. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, sie sind durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der World of Driving GmbH bedingt.

 

 

XI Verantwortlichkeiten und Haftung des Reisenden  
 

1. Der Besteller und seine Begleitpersonen/Beifahrer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Reise teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen selbst oder deren Fahrzeugen verursachten Schäden. Es gilt die Straßenverkehrsordnung des Landes in dem die Veranstaltung stattfindet.
 

2. Der Besteller versichert, persönlich und gesundheitlich zum Antritt der Reise in der Lage zu sein und über einen Reisepass/Personalausweis zu verfügen, der bei Reiseantritt noch mind. 6 Monate Gültigkeit hat, sowie bei Reiseantritt im Besitz eines gültigen, EU-Führerscheins für PKW zu sein. Ferner ist sein Fahrzeug ausreichend EU-gesetzlich zugelassen und versichert.

3. Die Teilnahme an der Veranstaltung mit einem anderen als in der Anmeldung bezeichneten Fahrzeug ist unzulässig, es sei denn, dieses Fahrzeug entspricht der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebenen Baujahresbegrenzung bzw. Leistungsgewichtbegrenzung oder der Veranstalter hat rechtzeitig vor der Veranstaltung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Ein Zuwiderhandeln gilt als grober Vertragsverstoß und berechtigt den Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrages mit der Folge eines sofortigen Teilnahmeausschlusses.  Der Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen verbleibt in einem solchen Falle als Schadensersatz beim Veranstalter, es sei denn, der Besteller/Teilnehmer weist nach, dass im Zusammenhang mit der Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrages keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

 

4. Der Reiseteilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Gefahr. Die Haftung eines Reiseteilnehmers am Steuer eines Fahrzeuges von World of Driving entspricht der Haftung, die der Reisende als Führer eines eigenen oder berechtigt benutzten Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu tragen hat. Er wird in die Handhabung der Fahrzeuge eingewiesen und ist selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Reiseteilnehmer haftet bei selbst verschuldeten Unfall- und anderen Schäden an Fahrzeugen von der World of Driving GmbH bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, unbenommen bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten.

5. Der Reiseteilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, im Falle von Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Behandlung des oder der World of Driving GmbH-Fahrzeuge.
 

6. Die Anwesenheit bei der Einweisung in die Fahrzeuge ist verpflichtend für jene Reiseteilnehmer, welche ein World of Driving GmbH-Fahrzeug fahren. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich mit der Reiseteilnahme, sich an die Anweisungen der Reiseleitung zu halten, insbesondere im Falle einer Panne oder eines Unfalls.

7. 
Für die Bearbeitung von Bußgeldern, welche Reiseteilnehmer als Fahrer betreffen, behält sich die World of Driving GmbH vor, eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 25,- € pro Fall zu erheben, unabhängig von der Höhe des Bußgeldbetrages.


 

XII Allgemeine Bestimmungen/ Gerichtsstand
 

1. Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Ist der Reiseteilnehmer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Puchheim. Entsprechendes gilt, wenn der Reiseteilnehmer „Unternehmer“ i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Reiseteilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

3. Einverständniserklärung Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die World of Driving GmbH und deren beauftragte Dienstleister während der Teilnahme an der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen - welche seine Person ganz oder teilweise abbilden - inklusive Tonaufnahmen erstellen, anschließend bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten und/oder in Medien jeglicher Art öffentlich zugänglich machen, insbesondere auch zu kommerziellen Zwecken. Auf eine Entlohnung hierfür verzichtet der Kunde ausdrücklich. Das Recht des Kunden, der Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu widersprechen, bleibt unberührt.

XIII Salvatorische Klausel
 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand: 03.12.2023

Hier können Sie unsere Reisebedingungen als PDF herunterladen:

World of Driving GmbH – Vermiet-AGBs

I Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Vermiet-Angebote, -Vertragsabschlüsse und -Leistungen der World of Driving GmbH (ggfs. nachfolgend „wir“/“uns“, „Anbieter“ oder „Vermieter“ – mit entsprechender Anpassung des Inhalts) über unsere Webseite www.world-of-driving.com.
 

2. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit Abgabe Ihrer Bestellung stimmen Sie der Geltung zu.

 

II Anbieter und Vertragspartner

World of Driving GmbH
Lochhauser Str. 72
82178 Puchheim

Telefon: +49 1512-9423235
E-Mail: info@world-of-driving.com
Website: www.world-of-driving.com

Registergericht: Amtsgericht München, HRB 272965
Geschäftsführer: Daniel Hofmeier
UStID: DE351011965

 

 

III Leistungen
 

Die World of Driving GmbH vermietet Old- und Youngtimer, sowie Sportwagen für Selbstfahrer. Der Umfang der Leistungen ist in der Fahrzeugbeschreibung oder dem individualisierten Angebot beschrieben.
 

 

 

IV Abschluss des Mietvertrags
 

  1. Durch die Angebotsannahme (per Buchung über unsere Webseite oder durch schriftliche Annahme eines Angebots) wird das Fahrzeug unverbindlich reserviert.
     

  2. Erst nach fristgerechter Zahlung des vereinbarten Mietpreises ist das Fahrzeug verbindlich reserviert.
     

  3. Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung oder im Einzelfall und nach Zustimmung des Vermieters vor Ort in bar.
     

  4. Unsere Preise gelten ab und bis zu unserem Standort D-82178 Puchheim oder einem abweichenden Standort, wenn dieser explizit im Angebot angegeben ist oder zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde. Für alle weiteren Übernahme- und/oder Rückgabeorte werden Transportkosten grundsätzlich separat berechnet.
     

  5. In Kombination mit von der World of Driving GmbH angebotenen Reisen/Touren gilt der reduzierte Mietpreis, wie er auf der jeweiligen Reise/Tour angeboten wird. Die Anmietung erfolgt im Rahmen der Reise-/Tourbuchung.
     

  6. Der Mietpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und enthält:
     

  • Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung (sofern im Angebot nicht explizit anders ausgewiesen). Ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte Schäden am Fahrzeug und allgemein technische Schäden durch Fehlbedienung. Die Haftpflichtversicherung weist eine Deckungssumme von pauschal 100 Millionen, bei Personenschäden von 15 Millionen auf.
    Der Vollkaskoschutz, abzüglich der Selbstbeteiligungen, deckt den Schaden durch selbstverschuldete Unfälle oder Beschädigungen ab, die nicht durch Dritte ersetzt werden.

     

  • Schutzbrief bei einer Panne oder einem Unfall:

    • Versichert sind der Fahrer, sowie alle Insassen

    • Die Hotline ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr erreichbar

    • Leistungen für Schadenfälle bis 50km zum Firmensitz des Vermieters

      • Pannen- / Unfallhilfe und Abschleppen bis max. 200 Euro

      • Bergen unbegrenzt

    • Leistungen für Schadenfälle ab 50 km vom Firmensitz entfernt:

      • Weiter- und Rückfahrtservice – zum Zielort oder zurück zum Firmensitz

      • Übernachtung max. 50 Euro/p. Person bis zu 3 Tagen

      • Mietwagen bis max. 7 Tage (höchstens 52 Euro pro Tag)

      • Fahrzeugunterstellung nach Schadenfall max. 2 Wochen

      • Ersatzfahrer – Sie erleiden zB. einen Beinbruch und können nicht fahren

      • Taxikosten bis max. 26 Euro

    • Zusätzliche Leistungen für Schadenfälle im Ausland

      • Versand von Fahrzeugteilen

      • Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln


 

  • Ebenfalls im Mietpreis enthalten sind Außen- und Innen-Reinigung, bei starker Verschmutzung werden die Zusatz-Kosten zur Beseitigung nachträglich berechnet.

  7. Angaben zu inkludierten Frei-Kilometern und Kosten für Mehr-Kilometer finden sich im jeweiligen Angebot des spezifischen Mietfahrzeugs. Ein Nachlass für nicht genutzte Freikilometer ist ausgeschlossen.

  8. Vor Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe von 500,- € (sofern im Angebot nicht explizit anders ausgewiesen) zu hinterlegen.  
 

  9. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Mietkosten bereit und in der Lage ist.
 

  10. Die Fahrerin bzw. der Fahrer muss in der Lage sein, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen und es gilt die 0,0 Promille-Grenze.
 

  11. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Vermieter in Folge des Umstandes geltend machen, der vom Mieter zu vertreten ist oder in seinen Pflicht- oder Risikobereich fällt. Insbesondere haftet der Mieter für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Buß- oder Strafgelder.
 

  12. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden.

 

V Übernahme und Mietzeitraum:
 

1. Übernahme:
 

  1. Die vereinbarte Abholzeit ist bindend. Verspätungen sind rechtzeitig dem Vermieter telefonisch zu melden. Ab 1 Stunde nach Mietbeginn ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden und der gezahlte Mietpreis verfällt.
     

  2. Wird ein technischer Mangel am Fahrzeug vor oder bei der Übergabe festgestellt, wird der Vermieter für entsprechenden Ersatz sorgen oder die Fahrt - in Abstimmung mit dem Mieter - verschieben.
     

  3. Führerschein und Personalausweis sind bei Übernahme vorzuzeigen. Der Vermieter darf Kopien bzw. Fotos dieser Dokumente erstellen.
     

  4. Es ist Zeit für die Einweisung (10-20 Minuten) einzuplanen.
     

  5. Je nach Einschätzung des Vermieters haben bei Übernahme des Fahrzeugs die benannten Fahrer zur Überprüfung Ihrer Eignung eine Probefahrt zu absolvieren.
     

Stellt der Vermieter oder der zur Durchführung der Probefahrt beauftragte Vertreter des Vermieters fest, dass der Fahrer die zum Fahren des angemieteten Fahrzeugs erforderliche Eignung nicht besitzt, so kann der Vermieter mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

Die Feststellungen des Vermieters oder seines Vertreters zur Fahrtauglichkeit sind bindend.

Bereits geleistete Zahlungen sind dem Mieter im Falle des Rücktritts zurückzuerstatten, es sei denn, der Mieter kannte bei Vertragsabschluss seine Fahruntauglichkeit. In diesem Falle verbleibt es bei der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises.

Aufwendungsersatzansprüche des Mieters sind im Falle des Rücktritts ausgeschlossen.

 

 

2. Mietzeitraum:

 

  1. Die Vier-Stunden-Miete umfasst selbstredend einen Zeitraum von vier Stunden. Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von 30% des Mietpreises.

  2. Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von maximal 24 Stunden. Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von 10% des Mietpreises.

  3. Eine Wochenend-Miete umfasst maximal 48 Stunden. Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von 5% des Mietpreises.

  4. Die Wochenmiete umfasst 7 Kalendertage (=168 Stunden). Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von 5% des Mietpreises.

  5. Weitere Zeiträume sind nach individueller Vereinbarung möglich.

 

In Kombination mit von der World of Driving GmbH angebotenen Reisen/Touren gilt die jeweilige Reise-/Tourdauer.

 

Ein Nachlass für nicht genutzte Mietzeiträume ist ausgeschlossen.

 

VI Rücktritt / Stornierung
 

  1. Stornierung durch den Vermieter
     

Abbestellungen bei „Schlechtem Wetter“ oder „Technischem Mangel“ durch den Vermieter erfolgen spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn. Es wird im Anschluss ein neuer, für den Mieter kostenfreier Fahrtermin vereinbart.

Bei Ausfall bemühen wir uns, ein möglichst gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Hieraus resultierende Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

   2. Stornierung durch den Mieter
 

Abbestellungen aus „Persönlichen Gründen“ sind nur in Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit dem Vermieter möglich.

Eine Rückzahlung des bezahlten Mietpreises erfolgt - sofern nicht anders angegeben - unter Abzug einer Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr von: 
 

Bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
1 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
Innerhalb 1 Woche vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises

 

Bei Fernbleiben (ab 1 Stunde nach Mietbeginn) oder Abbruch der Miete wird der volle Mietpreis berechnet.

Stellt der Mieter eine Ersatzperson, ist eine Umbuchung nach vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich.

Eine Stornierung und Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

 

VII Anforderungen an den Fahrer / Umgang mit dem Mietfahrzeug

 

  1. Das Fahrzeug darf nur von benannten Fahrern gelenkt werden, die bei Fahrzeugübernahme eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen können.

  2. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre, das maximale Alter 74 Jahre.

  3. Der Fahrer muss mindestens seit 4 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

  4. Weitere Fahrer können jeweils mit einem Versicherungsaufschlag gemäß dem jeweiligen Fahrzeugangebot benannt werden.
     

Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.


Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden zur:

  1. Teilnahme an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten

  2. Durchführung jeglicher Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).

Als Motorsport-Rennstrecken gelten unter anderem auch:

- Ehemalige Motorsport-Rennstrecken

- Flugplätze

- Geländestrecken, auf denen Wettbewerbe veranstaltet werden

- Rundkurse oder Rundstrecken mit rennstreckenähnlichem Charakter

- Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die zeitweise und im Rahmen von Veranstaltungen als Rennstrecke oder Rundkurs genutzt werden (z.B. sogenannte „Städtekurse“)

   3. Durchführung von Fahrzeugtests

   4. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,

   5. Durchführung von Transporten von lebenden Tieren jeglicher Art

   6. Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

   7. gewerblichen Nutzung (zB. Weitervermietung, professionelle Film- und Fotoaufnahmen)
 

Der Mieter hat Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine „Grüne Karte“ ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Die Bestimmungen der jeweils gültigen STVO und Straßenzulassungsordnung in den jeweiligen durchfahrenen Ländern sind einzuhalten.

Oldtimer sind technisch nicht auf dem Stand von Neu-Fahrzeugen, sondern unterliegen dem Baujahr bedingten technischen Stand. Dies betrifft insbesondere die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Das Fahrverhalten ist dem Baujahr entsprechend anzupassen.

In den Mietfahrzeugen der World of Driving GmbH gilt Rauchverbot.

Die Mietfahrzeuge sollten überdacht und gut geschützt abgestellt werden.

Aufkleber oder sonstige Verzierungen anzubringen ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters gestattet

Firmen-Veranstaltungen (ohne kommerziellen Charakter -> vgl. „Umgang mit dem Mietfahrzeug“) mit eventuell wechselnden Fahrern können nach Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.

 

 

 

VIII MÄNGELANZEIGE BEI ÜBERNAHME UND ÜBERNAHMEPROTOKOLL
 

  1. Young- und Oldtimer sind alte Fahrzeuge, die über Jahrzehnte im Gebrauch waren und daher über kleine Schäden, sowie Abnutzungsspuren verfügen können. Diese sind entsprechend durch Bildmaterial und Übernahme- und Rückgabeprotokolle dokumentiert.
     

  2. Es wird unwiderleglich vermutet, dass das dem Mieter übergebene Fahrzeug bei Übernahme nur die in der Dokumentation festgehaltenen offensichtlichen Mängel aufweist.
     

  3. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme auf neue Mängel hin zu begutachten und dem Vermieter die ihm erkennbaren neuen Mängel sofort anzuzeigen. Diese werden auf dem Übernahmeprotokoll nebst Datum, Uhrzeit, Kilometer- und Tankfüllstand festgehalten. Auf die bei der Übernahme nicht erkennbaren Mängel findet dieser Passus keine Anwendung.

 

IX REPARATUREN

 

  1. Der Mieter darf eigenmächtig keine Werkstattarbeiten, Reparaturen, Veränderungen oder Wasch- und Pflegearbeiten am Fahrzeug durchführen.
     

  2. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und dessen Freigabe in Auftrag gegeben werden.
    Die Reparaturkosten trägt in diesem Falle der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

     

  3. Kleine Notreparaturen dürfen vom Mieter selbst nur nach vorheriger Rücksprache und Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.

 

X Pannen / Unfälle
 

  1. Verhalten bei einer Panne:

    1. Hotline anrufen: Gebührenfrei innerhalb Deutschlands: 0800 / 327 327 327 oder aus dem Ausland: +49 89 6275 2500

    2. Kennzeichen des Mietfahrzeugs durchgeben

    3. Um den Rest kümmert sich die Hotline gemäß der Versicherungsbedingungen (siehe hierzu IV /6.)



 

  1. Verhalten bei einem Unfall:

  1. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu verständigen. Dies gilt vor allem im Interesse des Mieters auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

  2. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

  3. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen schriftlichen Schadensbericht zu erstatten.
     

XI GPS-Tracking
 

Unsere Fahrzeuge sind mit einem handelsüblichen GPS (Global Positioning System) -Tracker ausgestattet.

Nur im Verdachtsfall können wir auf folgende Daten zugreifen: Datum, Uhrzeit, Position.

Durch Annahme des Mietangebotes stimmt der Mieter dieser Nutzung und Speicherung dieser Fahrdaten zu.

Bei einer mutwilligen Beschädigung, Beeinträchtigung oder Entfernung des GPS-Trackers durch den Mieter, wird ein entsprechender Schadensersatz erhoben.

 

XII RÜCKGABE DES FAHRZEUGS UND BETANKUNG
 

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und einem Füllstand wie bei Übernahme zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug weniger als den übergebenen Tankstand aufweisen, berechnen wir den tagesaktuellen Kraftstoff-Preis, sowie eine Aufwandsgebühr in Höhe von 25,- €.

 

XIII HAFTUNG DES VERMIETERS / Mieters

 

  1. Vermieter:

Der Vermieter haftet nicht bei Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht.

Weiterhin haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, sofern diese auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten (z.B. Stau, Unwetter) beruht.

Die Haftung des Vermieters wegen Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist einschließlich der Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung wird dem Umfange nach auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
 

   2. Mieter:

Mit der Fahrzeugübernahme erkennen die Unterzeichnenden / Fahrer & Beifahrer ohne weitere Vorbehalte an: Der Vermieter lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die vor, während, nach, und / oder im Zusammenhang mit der Fahrt entstehen können. Die Fahrer tragen allein die Verantwortung für alle straf- und zivilrechtlichen Folgen ihrer Fahrt.

Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für alle Schäden, die infolge der Benutzung nicht legitimierter Personen entstehen.

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch Ladegut oder eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere das Ausreizen der Fahrleistung des Fahrzeuges sowie eine übertriebene und nicht angebrachte Autobahn-Benutzung während der Mietdauer.

Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug und auch für Schadennebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Verdienstausfall des Vermieters während der Reparatur oder Ersatzbeschaffenheit sowie für eine etwaige Wertminderung des Fahrzeuges.

Im Falle von selbstverschuldeten Schäden ist der Vermieter berechtigt eine Aufwands-Gebühr zur Abwicklung des Schadens in Höhe von 200,- € zu erheben.

Der Mieter hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand dem unberechtigten Zugriff durch Dritte entzogen bleibt. Im Falle von Einwirkungen auf das Fahrzeug durch Dritte, auch von Vollstreckungs- und ähnlichen Maßnahmen, hat der Mieter unverzüglich alle gebotenen und rechtlichen sowie tatsächlichen Schritte vorzunehmen, um das Fahrzeug zugunsten des Vermieters frei von Rechten Dritter verfügbar zu machen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, aus eigenem und abgetretenem Recht selbst alle Schritte einzuleiten, um sich in den unversehrten Besitz seines Kraftfahrzeuges zu bringen. Der Mieter ist im Falle von rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigungen des Kraftfahrzeuges verpflichtet, den Vermieter bei der Geltendmachung seiner Eigentumsrechte zu unterstützen.

 

XIV HAFTUNGSFREISTELLUNG UND VERJÄHRUNG
 

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, mit einem haftungsbegründenden Verhalten des Mieters bei der in diesem Vertrag vorgesehenen Nutzung des angemieteten Fahrzeugs stehen, im Innenverhältnis frei.

Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen.

Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens 6 Monate nach Rücknahme des Fahrzeuges.

 

XV Allgemeine Bestimmungen/ Gerichtsstand
 

Veränderungen und Abweichungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind nur gültig bei schriftlicher Annahme durch den Vermieter.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-82178 Puchheim.

 

XVI Salvatorische Klausel
 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser allgemeinen Vermiet-Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrags oder der allgemeinen Vermiet-Bedingungen zur Folge.

 

Stand: 21.07.2023

Hier können Sie unsere Vermietbedingungen als PDF herunterladen:

World of Driving GmbH – Gutschein-AGBs

1. Geltungsbereich
 

Diese AGB gelten für alle von der
 

World of Driving GmbH
Lochhauser Str. 72
82178 Puchheim

Telefon: +49 1512-9423235
E-Mail: info@world-of-driving.com
Website: www.world-of-driving.com

Registergericht: Amtsgericht München, HRB 272965
Geschäftsführer: Daniel Hofmeier
UStID: DE351011965

 

- nachstehend ″World of Driving″ - ausgegebenen Gutscheine. World of Driving bietet folgende Gutschein-Art an:
 

Wertgutscheine/Mehrzweckgutscheine: Der Käufer erwirbt den Gutschein zum vollen, individuell bestimmbaren Preis (Mindestwert 100,- €) und kann ihn dann beliebig für eine Leistung oder ein Produkt einlösen.

 

2. Datenschutz
 

World of Driving nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.
 

3. Gerichtsstand, Rechtswahl
 

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen World of Driving und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von World of Driving. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 

4. Widerruf
 

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Käufer oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss World of Driving mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Widerruf informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.  

Widerrufe ab 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheins werden nicht mehr anerkannt.
 

5. Gültigkeitszeitraum
 

World of Driving Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren nach Ausstellung. Aufgrund des Saisongeschäftes der meisten Produkte (Oldtimer-Vermietung, Sommertouren) ist das Saisonende zum 31. Oktober. Im Anschluss verliert der Gutschein seine Gültigkeit – siehe auch BGB §§ 195 und 199.
 

6. Einlösung
 

World of Driving Gutscheine können unter www.world-of-driving.com durch Eingabe des entsprechenden Gutschein-Codes in das dafür vorgesehene Eingabefeld bei Buchung eines entsprechenden Produkts eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Sollte ein Leistungs-/ Produktgutschein für eine konkrete Reise mit festem Datum (idR. bietet World of Driving Reisen immer für eine Saison an und es ist unklar, ob dieselbe Reise im Folgejahr erneut – und vor allem zum selben Preis - angeboten wird) nicht eingelöst werden können, so wird der Gegenwert des Gutscheins aus Kulanz für eine andere Reise angerechnet.
Der Käufer ist verantwortlich für die Durchführbarkeit eines Geschenkgutscheins, besonders in Bezug auf versicherungsrechtliche Altersfreigaben, sowie die jeweils bei den jeweiligen Produkten genannten (Teilnahme-)Voraussetzungen.
World of Driving übernimmt keine Verantwortung bei „Nichtgefallen des Geschenks“.

 

7. Berechtigung bei Einlösung
 

World of Driving ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und World of Driving unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.
 

8. Erfüllung
 

Beim Kauf eines World of Driving Gutscheins ist der Erfüllungsort der Sitz von World of Driving zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

 

 

9. Mehrfacheinlösung
 

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines World of Driving Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

 

10. Weitergabe / Weiterveräußerung
 

Privatpersonen können Gutscheine weiterverschenken oder weiterveräußern, wobei World of Driving verpflichtet ist, auch an den Dritten die im Gutschein verbriefte Leistung zu erbringen.
 

11. Firmenkunden

Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene World of Driving Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch World of Driving.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

Stand: 03.02.2024

Hier können Sie unsere Gutschein-AGBs als PDF herunterladen:

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